Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026 · Nodeside, Timo Nienhaus

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen

(nachfolgend „Nodeside" oder „Auftragnehmer") und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber"), die Leistungen von Nodeside in Anspruch nehmen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nodeside stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von Nodeside sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch:

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Nodeside.

§ 3 Leistungen

3.1 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsbeschreibung. Nodeside erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

3.2 Dienstleistungscharakter

Nodeside schuldet grundsätzlich eine Dienstleistung, keinen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag i. S. d. §§ 611 ff. BGB), sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Beratungsempfehlungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und Kenntnissen.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.

3.4 Drittanbieter und Tools

Soweit zur Leistungserbringung Drittanbieter-Dienste, Software oder Plattformen eingesetzt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Anbieter. Nodeside ist nicht verantwortlich für Ausfälle, Änderungen oder Preisanpassungen durch Drittanbieter.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Nodeside umsatzsteuerpflichtig ist. Stundensätze und Tagespauschalen werden im Angebot ausgewiesen.

4.2 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsbedingung vereinbart wurde. Bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von 1.000 € netto kann Nodeside eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangen.

4.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist Nodeside berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 10 € je Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Nodeside nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt Nodeside bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang, insbesondere durch:

Verzögerungen, die aus einer mangelhaften oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Nodeside. Nodeside kann dadurch bedingte Mehraufwände gesondert in Rechnung stellen.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

6.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Nodeside dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit dies zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlich ist.

6.2 Vorbehalt eigener Rechte

Methoden, Konzepte, Frameworks, Vorlagen und allgemeines Know-how, die Nodeside in die Leistungserbringung einbringt, verbleiben im Eigentum von Nodeside und werden nicht übertragen.

6.3 Materialien des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Materialien und Informationen, die er Nodeside zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind oder deren Nutzung rechtmäßig ist. Der Auftraggeber stellt Nodeside von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

6.4 Referenzen

Nodeside ist berechtigt, den Auftraggeber und die Art der erbrachten Leistungen nach vorheriger Absprache als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulichen Charakter haben, Dritten gegenüber nicht offenzulegen und nur zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren.

Ausgenommen sind Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei hierfür verantwortlich ist, (ii) der Partei bereits bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.

§ 8 Haftung

8.1 Haftungsumfang

Nodeside haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

8.2 Haftungsbeschränkung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Nodeside auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des betreffenden Auftrags (Netto-Auftragswert).

Eine weitergehende Haftung von Nodeside ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

8.3 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in 12 Monaten nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch in 24 Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

9.1 Projektverträge

Verträge über einzelne Projekte oder Beratungsleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

9.2 Dauerschuldverhältnisse

Verträge mit laufender Vergütung (z. B. Retainer, Wartung, Support) haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und können danach mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

9.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als einer Monatsvergütung in Zahlungsverzug ist, oder wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Abmahnung beseitigt.

9.4 Folgen der Beendigung

Bei Vertragsende sind bereits erbrachte Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Nodeside händigt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung alle diesem zustehenden Arbeitsergebnisse aus.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Nodeside (Großenwiehe, Schleswig-Holstein).

10.3 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.

10.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich nächststehende wirksame Regelung zu ersetzen.