Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 · Nodeside, Timo Nienhaus
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
Timo Nienhaus – Nodeside
Achter de Möhl 47
24969 Großenwiehe
E-Mail: timo.nienhaus@nodeside.eu
Telefon: +49 151 449 719 05
(nachfolgend „Nodeside" oder „Auftragnehmer") und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber"), die Leistungen von Nodeside in Anspruch nehmen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nodeside stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Nodeside sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche (auch per E-Mail übermittelte) Auftragsbestätigung durch Nodeside, oder
- Unterzeichnung eines individuellen Dienstleistungsvertrags oder Angebots durch beide Parteien.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Nodeside.
§ 3 Leistungen
3.1 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsbeschreibung. Nodeside erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Digitalisierungsberatung und strategische Systemlandschaftsanalyse
- Prozessautomatisierung und KI-gestützte Workflows
- Digitale Infrastruktur und Systemintegration
- Kommunikation und Telefonie (VoIP, UCaaS)
- Beratung zur Fördermittelbeschaffung
3.2 Dienstleistungscharakter
Nodeside schuldet grundsätzlich eine Dienstleistung, keinen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag i. S. d. §§ 611 ff. BGB), sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Beratungsempfehlungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und Kenntnissen.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.
3.4 Drittanbieter und Tools
Soweit zur Leistungserbringung Drittanbieter-Dienste, Software oder Plattformen eingesetzt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Anbieter. Nodeside ist nicht verantwortlich für Ausfälle, Änderungen oder Preisanpassungen durch Drittanbieter.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Nodeside umsatzsteuerpflichtig ist. Stundensätze und Tagespauschalen werden im Angebot ausgewiesen.
4.2 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsbedingung vereinbart wurde. Bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von 1.000 € netto kann Nodeside eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangen.
4.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Nodeside berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 10 € je Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Nodeside nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt Nodeside bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang, insbesondere durch:
- Bereitstellung vollständiger, wahrheitsgemäßer und aktueller Informationen und Unterlagen
- Benennung eines festen Ansprechpartners mit Entscheidungskompetenz
- Zeitgerechte Freigaben, Abnahmen und Rückmeldungen
- Bereitstellung erforderlicher Zugänge zu Systemen, Daten und Räumlichkeiten
Verzögerungen, die aus einer mangelhaften oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Nodeside. Nodeside kann dadurch bedingte Mehraufwände gesondert in Rechnung stellen.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
6.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Nodeside dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit dies zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlich ist.
6.2 Vorbehalt eigener Rechte
Methoden, Konzepte, Frameworks, Vorlagen und allgemeines Know-how, die Nodeside in die Leistungserbringung einbringt, verbleiben im Eigentum von Nodeside und werden nicht übertragen.
6.3 Materialien des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Materialien und Informationen, die er Nodeside zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind oder deren Nutzung rechtmäßig ist. Der Auftraggeber stellt Nodeside von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
6.4 Referenzen
Nodeside ist berechtigt, den Auftraggeber und die Art der erbrachten Leistungen nach vorheriger Absprache als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulichen Charakter haben, Dritten gegenüber nicht offenzulegen und nur zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren.
Ausgenommen sind Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei hierfür verantwortlich ist, (ii) der Partei bereits bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.
§ 8 Haftung
8.1 Haftungsumfang
Nodeside haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
8.2 Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Nodeside auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des betreffenden Auftrags (Netto-Auftragswert).
Eine weitergehende Haftung von Nodeside ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
8.3 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in 12 Monaten nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch in 24 Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1 Projektverträge
Verträge über einzelne Projekte oder Beratungsleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
9.2 Dauerschuldverhältnisse
Verträge mit laufender Vergütung (z. B. Retainer, Wartung, Support) haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und können danach mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als einer Monatsvergütung in Zahlungsverzug ist, oder wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Abmahnung beseitigt.
9.4 Folgen der Beendigung
Bei Vertragsende sind bereits erbrachte Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Nodeside händigt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung alle diesem zustehenden Arbeitsergebnisse aus.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Nodeside (Großenwiehe, Schleswig-Holstein).
10.3 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.
10.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich nächststehende wirksame Regelung zu ersetzen.